Informationen vom 23.03.2020
Aktualisierung und Erweiterung der Notbetreuung
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine sog. Notbetreuung an.
Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten und
dort einen unverzichtbaren Beitrag zur Krankenversorgung oder zur Aufrechterhaltung einer Grundversorgung leisten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbstnicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.
Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert:
Einen Anspruch auf Notbetreuung haben nun auch alle Beschäftigten in kritischen Infrastrukturen unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, soweit die auch bisher erforderlichen Voraussetzungen vorliegen (Unabkömmlichkeit, Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht möglich).
Zudem wird ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet.In diesem Zeitraum steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags und auch in den Osterferien mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag grundsätzlich zur Verfügung.
In den Schulen wird die erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte des Landes geleistet.Die Entscheidung, welche Eltern diese Notbetreuung in Anspruch nehmen können, richtet sich nach einer Leitlinie des Gesundheitsministeriums.
Danach hat der jeweilige Arbeitgeber zu bescheinigen, dass die betroffenen Eltern im Bereich kritischer Infrastrukturen arbeiten und dort unabkömmlich sind. Die Eltern ihrerseits bestätigen, dass es für sie keine Alternative zu der Not-Betreuung gibt.
Falls Sie zu dieser Personengruppe gehören, melden Sie sich bitte umgehend im Sekretariat der Schule.
Link zum Formular:
Herzliche Grüße
Doris Kraft
(kommissarische Schulleiterin)